Fragen und Antworten
Erlaubt meine Religion die Feuerbestattung?
Beide großen christlichen Kirchen erkennen heute die Feuerbestattung an. Ebenso können sich Sikhs, Hindus und Buddhisten einäschern lassen. Lediglich bei den orthodoxen Juden und Moslems ist die Feuerbestattung nicht erlaubt.
Was kann ich jetzt schon tun?
Sofern keine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt, können die Angehörigen über die Form der Bestattung entscheiden.
Sind Verwechslungen ausgeschlossen?
Dem Sarg der/des Verstorbenen wird ein feuerfester Identitätsstein beigefügt. Der Stein bleibt nach der Verbrennung zusammen mit der Asche in der Brennkammer zurück. Nach der Entnahme der Asche aus der Brennkammer wird die Urne mit einem Deckel aus dauerhaftem Material, auf dem Name, Geburts- und Sterbetag sowie das Einäscherungsdatum eingeprägt sind, amtlich verschlossen.
Werden mehrere Verstorbene gleichzeitig eingeäschert?
Es ist gesetzlich verboten, mehrere Verstorbene in einem Ofen gleichzeitig einzuäschern. Außerdem lässt die Größe der Brennkammer nur die Verbrennung eines Verstorbenen zu.
Wie lange muss ich auf eine Urne warten?
Aktive Trauerarbeit kann häufig erst nach der Beisetzung geschehen. Um den Hinterbliebenen eine zeitnahe Beisetzung der Aschereste zu ermöglichen, erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen die Einäscherung spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen.
Wo findet die Trauerfeier statt?
Die Trauerfeier kann sowohl in den Räumlichkeiten der Kapellen auf dem Friedhof Friedenshügel oder dem Mühlenfriedhof als auch in einer beliebigen Kirche, Kapelle oder einem Bestattungshaus stattfinden.
Können Zeremonie und Art der Bestattung selbst bestimmt werden?
Prinzipiell ja. Denn jeder Person steht es zu, für den Todesfall eine letztwillige Verfügung zu treffen, in der Art der Bestattung sowie Einzelheiten der Beisetzung geregelt werden. Ist hierin die Feuerbestattung ausdrücklich gewünscht, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, ebenso wie einer Ablehnung.
Was sollte man schon zu Lebzeiten tun?
Wer ausdrücklich eine Feuerbestattung wünscht, sollte dies in einer schriftlichen Willenserklärung zum Ausdruck bringen. Hierzu kann man sich an einen Bestattungsunternehmer wenden. Liegt eine solche letztwillige Verfügung nicht vor, so haben die Angehörigen bzw. die Bestattungspflichtigen das Recht, über die Art der Bestattung zu entscheiden.
Was passiert mit Schmuck und Andenken bei der Einäscherung?
Schmuck und Andenken werden durch die Hitze während der Einäscherung vernichtet. Falls die Hinterbliebenen dies nicht wünschen, ist es empfehlenswert, Schmuckstücke, welche die/der Verstorbene trägt, bereits kurz nach Eintritt des Todes abzulegen. Sobald der Sarg in der Leichenhalle eingetroffen ist, ist dies nicht mehr möglich.
Woraus bestehen Asche und Urne?
Die Asche besteht zum größten Teil aus einem grobkörnigen Verbrennungsrückstand. Die Holzasche des Sarges ist wesentlich leichter und wird während der Verbrennung durch die Abgasreinigung abgesondert. Die Aschereste werden nach Abkühlung zusammen mit dem unzerstörbaren Kennzeichnungsstein in eine Urne gefüllt. Diese beseht aus einer Metalllegierung, die innerhalb der gesetzlichen Ruhefrist im Erdreich vergehen kann. Auf dem Deckel der Urne werden Name, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum, sowie Einäscherungsnummer dauerhaft angebracht.