Für die Bewerber gelten die Bewerbungsbedingungen sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftraggeber behält sich in der Verhandlungsvergabe vor, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf die Erstangebote zu erteilen (§12 Abs. 4 UVgO). Die Preisangebote müssen bis zum 26.03.2025 abgegeben werden. Die Auftragsvergabe soll bis 28.03.2025 erfolgen. Die erforderlichen Dateien inkl. Leistungsbeschreibung können Sie hier bis zum Stichtag downloaden. Eine Beteiligung außerhalb der genannten Fristen ist nicht möglich.
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