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Im Trauerfall

Wenn das Undenkbare eintritt

Selbst wenn wir wissen, dass der Tod eines Angehörigen bevorsteht, sei es durch Krankheit oder hohes Alter, treffen uns die Verlustgefühle mit voller Wucht, wenn der Trauerfall eintritt. Oft macht er uns hilflos, wir wissen nicht, was wir tun sollen. Es müssen schnell wichtige Entscheidungen getroffen werden. Dabei möchten wir Ihnen helfen. Auf den folgenden Seiten finden Sie wertvolle Ratschläge, welche Formalitäten erledigt werden müssen, wie Sie die richtigen Worte finden, wie man sich als Trauergast richtig verhält und wie die Bestattung abläuft. Der wichtigste Rat aber ist: Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie für sich, alle Entscheidungen und die Trauer um Ihren geliebten Angehörigen brauchen.

Erste Schritte

Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, müssen die Angehörigen etliche traurige Pflichten erledigen. Innerhalb kurzer Zeit müssen Entscheidungen von großer Tragweite getroffen werden.

Unmittelbar nach dem Tod

Arzt anrufen, der den Totenschein ausstellt

Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, muss, wenn noch nicht geschehen, ein Arzt – am besten der Hausarzt – benachrichtigt werden. Selbst wenn der Tod bereits durch einen Notarzt festgestellt wurde, stellt er die sogenannte Todesbescheinigung aus. Der Arzt muss dazu den Verstorbenen sorgfältig untersuchen und die sicheren Zeichen des Todes feststellen.

Beim Todesfall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung wird das Ausstellen der Todesbescheinigung in der Regel von dort veranlasst.

Enge Angehörige und Freunde benachrichtigen

Nutzen Sie wenn möglich die ersten Stunden in häuslicher Umgebung, um sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Ist der Todesfall in der Klinik oder Pflegeeinrichtung eingetreten, gibt es meist Abschiedszimmer, in denen Sie bei Ihrem Verstorbenen wachen können. Informieren Sie nahe Angehörige und enge Freunde über den Todesfall, um Ihnen auch die Möglichkeit des persönlichen Abschieds zu geben. Sie haben dazu viel Zeit. Verstorbene müssen nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz in der Regel erst nach 36 Stunden in einen Kühlraum überführt werden.

Suchen Sie Hilfe. Der Tod eines Angehörigen ist immer eine emotionale Ausnahmesituation. In dieser schweren Krise können Freunde die ersten Tröster sein, gerade dann, wenn sie nicht direkt von der Trauer im Familienkreis betroffen sind. Sie sind eben gute Freunde und nicht Teil der Familie.

In dieser schweren Zeit kann ein Freund, der nicht in einer tiefen Beziehung zum Verstorbenen stand, in allen formellen Dingen sehr entlastend und unterstützend sein, sei es bei Formalitäten und Behördengängen, dem Gespräch mit dem Bestatter oder der Gestaltung der Trauerfeier.


Am ersten Tag

Verträge und Verfügungen zur Bestattung bereithalten

Es sollte rasch geprüft werden, ob der Verstorbene Verfügungen für den Fall seines Todes getroffen hat. Die Möglichkeiten reichen von einem schlichten Testament bis zum Bestattungsvorsorgevertrag, in dem schon alle Leistungen detailliert vereinbart wurden. Gibt es keine Verfügungen, wie und wo bestattet werden soll, müssen die Angehörigen die Art und Weise der Beerdigung festlegen.

Die Bestattungsunternehmen sind ein wichtiger Helfer bei der Organisation der Bestattung.

Wichtige Unterlagen zusammenstellen

Liegt ein Testament vor, muss dieses im Original umgehend dem zuständigen Amtsgericht ausgehändigt werden. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen.

Für die weiteren Formalitäten benötigen Sie den Personalausweis, Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, die Heiratsurkunde des Verstorbenen.

Bestatter auswählen und Überführung beauftragen

Hat der Verstorbene für seinen Todesfall mit einem Bestattungsvorsorgevertrag Verfügungen getroffen, sollte das jeweilige Bestattungsinstitut informiert werden. Je nach Vereinbarung, die der Verstorbene zu Lebzeiten getroffen hat, übernimmt der Bestatter weitere Aufgaben.

Liegt eine entsprechende Verfügung nicht vor, müssen die Hinterbliebenen die Art und Weise der Bestattung festlegen. Einen konkreten Bestattungsvertrag mit einem Bestatter, über alle Dienstleistungen, müssen Sie nicht sofort schließen. Zunächst sollten Sie eine Überführung des Verstorbenen in einen Kühlraum der Friedhöfe oder des Bestatters veranlassen.

Nehmen Sie sich für alle Entscheidungen die nötige Zeit und Ruhe. Nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz soll eine verstorbene Person erst innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt erd- oder feuerbestattet werden. Berücksichtigen Sie bei allen Entscheidungen auch die Wünsche von weiteren Angehörigen und dem Verstorbenen nahe stehenden Personen.

Natürlich können Sie die Ruhestätte auch gemeinsam mit einem Kundenberater des Beratungszentrums selbst aussuchen.

In den nächsten Tagen

Leistungsumfang der Bestattung mit dem Bestatter vereinbaren

Der Umfang der Dienstleistungen ist in einem Bestattungsvertrag in der Regel nach vorherigem Kostenvoranschlag durch den Bestatter geregelt. Der Bestatter ist als Fachmann helfende Hand bei der gesamten Organisation der Bestattung. Überlegen Sie auch, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten. Von der Versorgung des Verstorbenen über die Gestaltung der Traueranzeigen und Trauerkarten bis zur Trauerfeier können Sie vieles selbst in die Hand nehmen. Eigenes Tun kann gerade in den ersten Tagen bei der Bewältigung des Verlustschmerzes helfen.

Bestattungsart und Friedhof festlegen

  • Nehmen Sie sich so viel Zeit wie nötig für Ihre Entscheidungen. Beim Tod eines nahestehenden Menschen ist uns oft nicht bewusst, welche Tragweite zu schnell getroffene Entscheidungen für die nachfolgende Trauerbewältigung der Angehörigen haben.
  • Trauerberater der Bestattungsunternehmen halten Informationsunterlagen der Flensburger Friedhöfe bereit und können Sie bei der Auswahl der Grabstätte beraten. Unsere Kundenberater im Beratungszentrum auf dem Friedhof Friedenshügel und dem Mühlenfriedhof stehen Ihnen gerne persönlich vor Ort und telefonisch mit Rat und Hilfe zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Auf Trauerfeier und Beisetzung vorbereiten

  • Die Trauerfeier ist eine emotionale Ausnahmesituation. Hier wird der Verlust des Verstorbenen noch einmal sehr deutlich. Suchen Sie deshalb Stütze und Halt bei Angehörigen und Freunden.
  • Überlegen Sie, wann die Trauerfeier und Beisetzung erfolgen soll, um allen Angehörigen und Freunden die Teilnahme zu ermöglichen. Beides kann bei den Flensburger Friedhöfen von Montag bis Samstag stattfinden.
  • Bereiten Sie mit dem Pastor oder dem Trauerredner den Inhalt der Trauerrede und die Gestaltung der Trauerfeier vor. Sie würdigt das Leben des Verstorbenen und tröstet die Angehörigen und Freunde. Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor und verfassen Sie einen kleinen Lebenslauf. Überlegen Sie, welche Charaktereigenschaften und Hobbys der Verstorbene hatte und was ihn ausgemacht hat. Vielleicht können Sie auch etwas selbst gestalten, eine kleine Trauerrede, oder vielleicht wollen Sie den Sarg oder die Urne selbst tragen.
  • Wählen Sie Musik aus, die der Verstorbene gerne hörte oder mit der gemeinsame Erinnerungen verknüpft sind – alle Genres kommen in Betracht, entweder live gespielt oder vom Tonträger.
  • Oft wird schwarze oder dunkle und klassische Bekleidung gewählt. Sie drückt Trauer und Ehrerbietung vor dem Verstorbenen aus.
  • Häufig trifft sich die Trauergesellschaft nach der Trauerfeier oder Beisetzung in einer Gaststätte zu einem gemeinsamen Beerdigungskaffee. Hier treffen sich Angehörige und Freunde oft nach langer Zeit wieder und haben Gelegenheit, gemeinsam Erinnerungen an den Verstorbenen auszutauschen. Vielleicht nimmt jemand Fotoalben oder andere Erinnerungsstücke mit?

Nach der Trauerfeier oder Beisetzung

  • Kündigung von sämtlichen Verträgen (wie Abos, Mitgliedschaften, Versicherungen, Telefon, Strom und Wasser usw.)
  • Ansprüche aufgrund des Todesfalles bei Versicherungen, Krankenkassen, Rentenstellen geltend machen
  • Wohnsituation klären (Wohnungsmietvertrag kündigen, Heimvertrag kündigen)
  • Danksagung durch persönlichen Brief oder Inserat