Für die Benutzung von Friedhöfen, öffentlichen Krematorien und Einrichtungen wie Kapellen werden öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben. Die Gebühren werden lediglich kostendeckend und nicht zum Zwecke einer Gewinnerzielung erhoben. Sie finden die Gebühren für einzelne Grabnutzungsrechte jeweils auf den Seiten der verschiedenen Grabstätten.
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