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Nutzungsrecht

An Grabstätten kann kein Eigentum, sondern ein Nutzungsrecht erworben werden. In der Regel wird das Nutzungsrecht der Ruhefrist entsprechen: bei Erdbestattungen 25 Jahre, bei Urnenbestattungen 20 Jahre. Viele Grabstätten können nach ihrem Ablauf verlängert werden. Damit beispielsweise eine Grabstätte für die Familie erhalten bleibt, kann natürlich auch ohne Beisetzung das Nutzungsrecht verlängert werden, und zwar für eine Zeit von fünf bis 25 Jahren.  Die Kundenberaterinnen und Kundenberater des Beratungszentrums informieren Sie gern.