In Flensburg soll jeder Verstorbene seinem eigenen Wunsch bzw. dem Wunsch seiner Hinterbliebenen entsprechend beigesetzt werden können. Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, die eine Bestattung organisieren können, kümmert sich die Ordnungsbehörde um eine schlichte Feuerbestattung. Wenn die verstorbene Person schon zu Lebzeiten eine namentliche Beisetzung verfügt hat, erfolgt diese durch die Ordnungsbehörde im neuen Rosarium auf dem Friedhof Friedenshügel.
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