Die Ruhezeit ist für Erd- und Urnenbestattungen unterschiedlich. Sie beträgt für alle Flensburger Friedhöfe bei Erdbestattungen 25 Jahre, bei Urnenbestattungen 20 Jahre. Viele Grabstellen können auch nach dem Ablauf der Ruhefrist verlängert werden. Die Kundenberaterinnen und Kundenberater des Beratungszentrums informieren Sie gern.
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