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Verkehrssicherungspflicht

Im Allgemeinen ist dies eine Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Missachtung zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Bei Nutzungsberechtigten von Gräbern trifft dies insbesondere auf nicht standsichere Grabmale als mögliche Gefahrenquelle zu. Mehr dazu unter Standsicherheit.