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Verlängern einer Grabstätte

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte läuft bei Erdbestattungen in der Regel nach 25 Jahren, bei Urnenbestattungen nach 20 Jahren aus. Viele Grabstätten können nach ihrem Ablauf verlängert werden. Damit beispielsweise eine Grabstätte für die Familie erhalten bleibt, kann natürlich auch ohne Beisetzung das Nutzungsrecht verlängert werden, und zwar für eine Zeit von fünf bis 25 Jahren. Die Kundenberaterinnen und -berater des Beratungszentrums informieren Sie gern.