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Zwangsabräumung

Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, die Grabstätte in einem würdigen Zustand zu halten. Dies gilt nur für die Grabstätten mit Pflegeverpflichtung für Angehörige. Kommen Nutzungsberechtigte dieser Pflegeverpflichtung nach mehrfacher Aufforderung nicht nach, bleibt dem Friedhofsträger nur die Möglichkeit, die Bepflanzung des Grabes auf Kosten des Nutzungsberechtigten abzuräumen und es in Rasen einzusäen.