Kindergräber

Unweit des Haupteingangs des Friedhofs Friedenshügel finden Sie eine Anlage zur Bestattung von Kindern. Angehörige haben die Wahl zwischen Gräbern mit und ohne Grabpflege.

Besonderheiten bei Kindergräbern mit Angehörigenpflege:

  • Zur Bestattung von Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
  • Die Belegung erfolgt im Grabfeld der Reihe nach mit Sarg oder Urne
  • Beisetzung im Beisein der Angehörigen
  • Die Grabstätte kann mit einem liegenden oder stehenden Stein gekennzeichnet werden
  • Die mit vorderer Steinkante eingefasste Grabstätte kann nach eigenen Vorstellungen bepflanzt werden und wird durch Angehörige gepflegt
  • Keine Grabverlängerung nach Ruhefrist von 15 Jahren möglich

Besonderheiten bei Kindergräbern ohne Angehörigenpflege

  • Zur Bestattung von Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
  • Die Belegung erfolgt im Grabfeld der Reihe nach mit Sarg oder Urne
  • Beisetzung im Beisein der Angehörigen
  • Die Grabstätte kann nur mit einem liegenden Stein in der Rasenfläche gekennzeichnet werden
  • Die Grabstätte wird mit Rasen angelegt und gepflegt
  • Keine eigene Grabgestaltung durch Angehörige
  • Keine Grabverlängerung nach Ruhefrist von 15 Jahren möglich