Kindergräber
Unweit des Haupteingangs des Friedhofs Friedenshügel finden Sie eine Anlage zur Bestattung von Kindern. Angehörige haben die Wahl zwischen Gräbern mit und ohne Grabpflege.
Besonderheiten bei Kindergräbern mit Angehörigenpflege:
- Zur Bestattung von Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
- Die Belegung erfolgt im Grabfeld der Reihe nach mit Sarg oder Urne
- Beisetzung im Beisein der Angehörigen
- Die Grabstätte kann mit einem liegenden oder stehenden Stein gekennzeichnet werden
- Die mit vorderer Steinkante eingefasste Grabstätte kann nach eigenen Vorstellungen bepflanzt werden und wird durch Angehörige gepflegt
- Keine Grabverlängerung nach Ruhefrist von 15 Jahren möglich
Besonderheiten bei Kindergräbern ohne Angehörigenpflege
- Zur Bestattung von Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres
- Die Belegung erfolgt im Grabfeld der Reihe nach mit Sarg oder Urne
- Beisetzung im Beisein der Angehörigen
- Die Grabstätte kann nur mit einem liegenden Stein in der Rasenfläche gekennzeichnet werden
- Die Grabstätte wird mit Rasen angelegt und gepflegt
- Keine eigene Grabgestaltung durch Angehörige
- Keine Grabverlängerung nach Ruhefrist von 15 Jahren möglich
Gebühren für ein Kindergrab
Nutzungsgebühr für 15 Jahre (Sarg) | 405,00 Euro |
Beisetzungsgebühr (Sarg) | 198,00 Euro |
Nutzungsgebühr für 15 Jahre (Urne) | 405,00 Euro |
Beisetzungsgebühr (Urne) | 168,00 Euro |
Evtl. Gruftschmuck für Sarg oder Urne | 33,00 Euro |
Evtl. Kranztransport von Kapelle zum Grab | 33,00 Euro |